Antrag auf eine bauliche Veränderung bzw. Modernisierung
Hinweis zum Antrag
Dieser Antrag gilt für Einzelmaßnahmen in Ihrer Wohnung. Ein Umbau der gesamten Wohnung erfolgt nur wenn diese komplett beräumt wurde. Maßnahmen die eine Anpassung der Nutzungsgebühr nach sich ziehen, bedürfen im Vorfeld einer Modernisierungsvereinbarung, in welcher der Art und Umfang der techn. Veränderungen beschrieben und der mtl. Erhöhungsbetrag festgeschrieben wird.
Wir weisen des Weiteren darauf hin, dass die Umbaumaßnahmen, wenn Sie von der ÖWG durchgeführt werden, in Ihrem Auftrag erfolgen und somit während der Bauzeit eine Minderungen der Nutzungsgebühr, aufgrund einer möglichen eingeschränkten Nutzbarkeit der Wohnung, ausgeschlossen ist.
Vielen Dank für Ihre Anfrage!
Wir werden Ihr Anfrage schnellstmöglich bearbeiten und mit Ihnen diesbezüglich in Kontakt treten.
Ihr Team der Örtliche Wohnungsgenossenschaft Jena eG