Haufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist eine Genossenschaft?

Genossenschaften sind Unternehmen, in welchen sich Personen zusammenschließen, um ein gemeinsames Ziel (meist ein wirtschaftlicher Zweck) zum Vorteil der Mitglieder der jeweiligen Genossenschaft zu erreichen. Im Gegensatz zu Kapitalgesellschaften ist die die Ausrichtung nicht auf die Kapitalgeber der Gesellschaft sondern allein auf die Belange der Mitglieder ausgerichtet. Beispiele für Genossenschaften in Deutschland sind:

  • Einkaufsgenossenschaften
  • Produktionsgenossenschaften
  • Agragenossenschaften
  • Wohnungsgenossenschaften

Mehr Informationen zu sowie zur Geschichte von Genossenschaften unter Wikipedia .

Was ist eine Wohnungsgenossenschaft?

Wohnungsgenossenschaft sind wirtschaftliche Unternehmen in Form einer Genossenschaft, welche Ihren Mitgliedern günstigen Wohnraum ein einem regionalen Gebiet zur Verfügung stellen. Im Vordergrund steht nicht der wirtschaftliche Erfolg, sondern der in der Satzung definierte Zweck der Wohnungsversorgung der Genossenschaftsmitglieder.

Welche Vorteile habe ich als Mitglied der ÖWG?

Mitbestimmung

In der jährlichen Mitglieder- (General-) versammlung, an der jedes Mitglied der Örtlichen Wohnungsgenossenschaft Jena eG teilnehmen kann, werden durch die anwesenden Mitglieder beispielsweise zu folgenden Punkten Beschlüsse gefasst:

  • die Feststellung des Jahresabschlusses (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang),
  • die Verwendung des Bilanzgewinns bzw. die Deckung des Bilanzverlustes,
  • die Verwendung der gesetzlichen Rücklage zum Zwecke der Verlustdeckung,
  • die Entlastung der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder,
  • die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern,
  • die Genehmigung von Richtlinien für Gemeinschaftsleistungen,
  • die Änderung der Satzung,

Weitere Beschlusskompetenzen der Mitglieder finden Sie in der Satzung der ÖWG Jena eG unter § 35 (2).

Dauerwohnrecht

Im Gegensatz zu einem "normalen" Mietvertrag, werden zur Überlassung einer Wohnung bei Genossenschaft mit den Mitgliedern Nutzungsverträge abgeschlossen. Die meisten Genossenschaften, so auch die ÖWG Jena eG, schließen mit Ihren Mitgliedern sogar Dauernutzungsverträge.

Diese Dauernutzungsverträge beinhalten eine Klausel, in welcher die Genossenschaft auf das Recht der ortentlichen Kündigung der Wohnung verzichtet und die Mitglieder somit ein lebenslanges Wohnrecht in der genossenschaftlichen Wohnung haben.

Günstiger Wohnraum

Laut § 2 der Satung der ÖWG Jena eG liegt der Zweck der Örtlichen Wohnungsgenossenschaft Jena eG darin, Ihren Mitgliedern guten, sicheren uns sozial verantwortbaren (günstigen) Wohnraum zur Verfügung zu stellen.

Was kostet eine Wohnung bei der ÖWG?

Anteile

Für die Nutzung einer genossenschaftlichen Wohnung oder anderer Einrichtungen ist die Zeichnung von Genossenschaftsanteilen zwingend notwendig. Die Hinterlegung einer Kautionen ist für die Nutzung einer genossenschaftlichen Wohnung nicht notwendig.

Die Anzahl der Anteile richte sich nach der Art der genutzten Einrichtung und deren Größe:

1 - Zimmer-Wohnung 9 Anteile
11/2 - Zimmer-Wohnung 10 Anteile
2 - Zimmer- Wohnung 11 Anteile
21/2 - Zimmer-Wohnung 12 Anteile
3 - Zimmer-Wohnung 12 Anteile
22/2 - Zimmer-Wohnung 14 Anteile
31/2 - Zimmer-Wohnung 15 Anteile
Garage 1 Anteil

Gemäß § 17 (1) derSatzung der Örtlichen Wohnungsgenossenschaft Jena eG beträgt die Höhe eines Anteils aktuell 154,00 EUR.

Nutzungsgebühr

Die Höhe der monatlichen Nutzungsgebühr richtet sich nach mehreren Faktoren (z. B. Ausstattung, Lage, etc.). Wichtig ist jedoch, dass der Zweck der ÖWG Jena eG darin besteht, Ihren Mitgliedern guten und günstigen Wohnraum in Jena zur Verfügung zu stellen.

In welchen Stadtteilen hat die ÖWG Jena eG Wohnungen?

Der Wohnungsbestand der Örtlichen Wohnungsgenossenschaft Jena eG befindet sich in den folgenden Wohngebieten :

Wie wird die Wohnung an die neuen Nutzer übergeben?

In der Regel bezugsfertig

Wird die Wohnung im Vorfeld der Überlassung an den zukünftigen Nutzer durch die ÖWG Jena eG renoviert bzw. instand gesetzt, erfolgt dies so, dass die Wohnung bezugsfertig hergerichtet wird.

  • Die Wände und Decken werden mit Raufasertapete tapeziert und anschließend weiß gestrichen.
  • Der Boden (bis auf das Bad und ggf. die Küche) wird mit Vinylplanken verlegt. Waren im Vorfeld der Sanierung keine Vinylplanken in der Wohnung vorhanden, kann das Dekor durch den zukünftigen Nutzer selbst gewählt werden.
  • In einigen Fällen ist es auch notwendig, dass das Bad in der Wohnung komplett saniert werden muss. Auch in diesem Fall hat der zukünftige Nutzer eine Mitsprache bei der Fliesenauswahl.
  • Die Wohnungen werden vor Übergabe komplett gereinigt.

Erfolgt eine direkte Übergabe vom alten auf den neuen Nutzer ist der Zustand der Wohnung dem neuen Nutzer bekannt. Dieser Zustand wird im Überprotokoll dokumentiert.

Gibt es einen Keller zur Wohnung?

Ja

Für jede Wohnung im Bestand der Örtlichen Wohnungsgenossenschaft Jena eG ist im Kellerbereich ein Abstellraum vorhanden. Es wird aber darauf hingewiesen, dass die Größe und die Abgrenzung der Räumlichkeiten variieren.

Bei den Abstellräume im Wohnbereich Lobeda handelt es sich um Verschläge, welche durch Holzlattenwände voneinander getrennt sind. In den übrigen Wohngebieten sind Kellerräume vorhanden.

Sind die Kabelgebühren in den Nebenkosten enthalten?

Nein

Für den Kabelanschluss oder eine alternative Multimediaversorgung ist mit dem jeweiligen Anbieter ein separater Vertrag abzuschließen. Da die Vergütungsmodalitäten zwischen diesen Vertragspartner vereinbart und abgewickelt werden, sind diese Kosten nicht in den Nebenkosten der ÖWG Jena eG enthalten.

Welche Heizungsart hat mein Haus?

Die Örtlichen Wohnungsgenossenschaft Jena eG hat das Glück, das ein Großteil ihrer Bestände an das Fernwärmenetz der Stadtwerke Jena-Pößneck angeschlossen sind. Lediglich die Bestände der ÖWG Jena eG in Wenigenjena

  • Georg-Weerth-Straße 10 | 12 | 14
  • Georg-Büchner-Straße 16 | 18 | 20
  • Georg-Büchner-Straße 22 | 24 | 26

werden aktuell noch über die Stadtwerke mit Erdgas beheizt.

Im Wohngebiet Wenigenjena wird derzeit in Abstimmung zwischen der Stadt, den Stadtwerken und den Wohnungsunternehmen darüber beraten, wie zukünftig die Wärmeversorgung des Wohngebietes erfolgen soll. Ein Nahwärmenetz für diesen Bereich scheint derzeit am wahrscheinlichsten.

Müssen bei Eheleute bzw. Lebenspartnerschaften beide Personen Mitglied bei der ÖWG Jena eG werden?

Nein

Grundsätzlich gilt, dass Wohnungsnutzer und somit Vertragspartner bei der ÖWG Jena eG nur werden kann, wer Mitglied bei der Genossenschaft ist, wobei nur eine Person die zusätzlichen Anteile für die Nutzung einer genossenschaftlichen Wohnung zeichnen muss.

Ein Zwang, dass beide Personen einer Ehe bzw. Lebenspartnerschaft in den Vertrag aufgenommen werden, besteht seitens der ÖWG nicht. Dies bedeutet aber, dass nur das jeweilige Mitglied Vertragspartner der Genossenschaft ist. Die Ehe- bzw. Lebenspartner werden dann als "Benutzer" und wenn gewünscht auch als "Anschreibenempfänger" im EDV-System geführt.

Unabhängig vom Vertragspartner ist im EDV-System übrigens der "Zahler". Dies kann neben dem Mitglied der Ehe- bzw. Lebenspartner oder auch eine andere Dritte Person sein, welche nicht in der Wohnung leben muss.

Ich würde gern einen Nutzungsvertrag mit der ÖWG abschließen. Was sind die nächsten Schritte?

1. - Übersendung der notwendigen Unterlagen

2. - Prüfung und Aufnahme in die ÖWG Jena eG

3. - Überweisung der notwendigen Anteile

4. - Unterzeichnung des Vertrages

5. - Übergabe der Wohnung

6. - Einzug

Zwischenüberschrift

Haufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist eine Genossenschaft?

Genossenschaften sind Unternehmen, in welchen sich Personen zusammenschließen, um ein gemeinsames Ziel (meist ein wirtschaftlicher Zweck) zum Vorteil der Mitglieder der jeweiligen Genossenschaft zu erreichen. Im Gegensatz zu Kapitalgesellschaften ist die die Ausrichtung nicht auf die Kapitalgeber der Gesellschaft sondern allein auf die Belange der Mitglieder ausgerichtet. Beispiele für Genossenschaften in Deutschland sind:

  • Einkaufsgenossenschaften
  • Produktionsgenossenschaften
  • Agragenossenschaften
  • Wohnungsgenossenschaften

Mehr Informationen zu sowie zur Geschichte von Genossenschaften unter Wikipedia .

Was ist eine Wohnungsgenossenschaft?

Wohnungsgenossenschaft sind wirtschaftliche Unternehmen in Form einer Genossenschaft, welche Ihren Mitgliedern günstigen Wohnraum ein einem regionalen Gebiet zur Verfügung stellen. Im Vordergrund steht nicht der wirtschaftliche Erfolg, sondern der in der Satzung definierte Zweck der Wohnungsversorgung der Genossenschaftsmitglieder.

Welche Vorteile habe ich als Mitglied der ÖWG?

Mitbestimmung

In der jährlichen Mitglieder- (General-) versammlung, an der jedes Mitglied der Örtlichen Wohnungsgenossenschaft Jena eG teilnehmen kann, werden durch die anwesenden Mitglieder beispielsweise zu folgenden Punkten Beschlüsse gefasst:

  • die Feststellung des Jahresabschlusses (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang),
  • die Verwendung des Bilanzgewinns bzw. die Deckung des Bilanzverlustes,
  • die Verwendung der gesetzlichen Rücklage zum Zwecke der Verlustdeckung,
  • die Entlastung der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder,
  • die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern,
  • die Genehmigung von Richtlinien für Gemeinschaftsleistungen,
  • die Änderung der Satzung,

Weitere Beschlusskompetenzen der Mitglieder finden Sie in der Satzung der ÖWG Jena eG unter § 35 (2).

Dauerwohnrecht

Im Gegensatz zu einem "normalen" Mietvertrag, werden zur Überlassung einer Wohnung bei Genossenschaft mit den Mitgliedern Nutzungsverträge abgeschlossen. Die meisten Genossenschaften, so auch die ÖWG Jena eG, schließen mit Ihren Mitgliedern sogar Dauernutzungsverträge.

Diese Dauernutzungsverträge beinhalten eine Klausel, in welcher die Genossenschaft auf das Recht der ortentlichen Kündigung der Wohnung verzichtet und die Mitglieder somit ein lebenslanges Wohnrecht in der genossenschaftlichen Wohnung haben.

Günstiger Wohnraum

Laut § 2 der Satung der ÖWG Jena eG liegt der Zweck der Örtlichen Wohnungsgenossenschaft Jena eG darin, Ihren Mitgliedern guten, sicheren uns sozial verantwortbaren (günstigen) Wohnraum zur Verfügung zu stellen.

Was kostet eine Wohnung bei der ÖWG?

Anteile

Für die Nutzung einer genossenschaftlichen Wohnung oder anderer Einrichtungen ist die Zeichnung von Genossenschaftsanteilen zwingend notwendig. Die Hinterlegung einer Kautionen ist für die Nutzung einer genossenschaftlichen Wohnung nicht notwendig.

Die Anzahl der Anteile richte sich nach der Art der genutzten Einrichtung und deren Größe:

1 - Zimmer-Wohnung 9 Anteile
11/2 - Zimmer-Wohnung 10 Anteile
2 - Zimmer- Wohnung 11 Anteile
21/2 - Zimmer-Wohnung 12 Anteile
3 - Zimmer-Wohnung 12 Anteile
22/2 - Zimmer-Wohnung 14 Anteile
31/2 - Zimmer-Wohnung 15 Anteile
Garage 1 Anteil

Gemäß § 17 (1) derSatzung der Örtlichen Wohnungsgenossenschaft Jena eG beträgt die Höhe eines Anteils aktuell 154,00 EUR.

Nutzungsgebühr

Die Höhe der monatlichen Nutzungsgebühr richtet sich nach mehreren Faktoren (z. B. Ausstattung, Lage, etc.). Wichtig ist jedoch, dass der Zweck der ÖWG Jena eG darin besteht, Ihren Mitgliedern guten und günstigen Wohnraum in Jena zur Verfügung zu stellen.

In welchen Stadtteilen hat die ÖWG Jena eG Wohnungen?

Der Wohnungsbestand der Örtlichen Wohnungsgenossenschaft Jena eG befindet sich in den folgenden Wohngebieten :

Wie wird die Wohnung an die neuen Nutzer übergeben?

In der Regel bezugsfertig

Wird die Wohnung im Vorfeld der Überlassung an den zukünftigen Nutzer durch die ÖWG Jena eG renoviert bzw. instand gesetzt, erfolgt dies so, dass die Wohnung bezugsfertig hergerichtet wird.

  • Die Wände und Decken werden mit Raufasertapete tapeziert und anschließend weiß gestrichen.
  • Der Boden (bis auf das Bad und ggf. die Küche) wird mit Vinylplanken verlegt. Waren im Vorfeld der Sanierung keine Vinylplanken in der Wohnung vorhanden, kann das Dekor durch den zukünftigen Nutzer selbst gewählt werden.
  • In einigen Fällen ist es auch notwendig, dass das Bad in der Wohnung komplett saniert werden muss. Auch in diesem Fall hat der zukünftige Nutzer eine Mitsprache bei der Fliesenauswahl.
  • Die Wohnungen werden vor Übergabe komplett gereinigt.

Erfolgt eine direkte Übergabe vom alten auf den neuen Nutzer ist der Zustand der Wohnung dem neuen Nutzer bekannt. Dieser Zustand wird im Überprotokoll dokumentiert.

Gibt es einen Keller zur Wohnung?

Ja

Für jede Wohnung im Bestand der Örtlichen Wohnungsgenossenschaft Jena eG ist im Kellerbereich ein Abstellraum vorhanden. Es wird aber darauf hingewiesen, dass die Größe und die Abgrenzung der Räumlichkeiten variieren.

Bei den Abstellräume im Wohnbereich Lobeda handelt es sich um Verschläge, welche durch Holzlattenwände voneinander getrennt sind. In den übrigen Wohngebieten sind Kellerräume vorhanden.

Sind die Kabelgebühren in den Nebenkosten enthalten?

Nein

Für den Kabelanschluss oder eine alternative Multimediaversorgung ist mit dem jeweiligen Anbieter ein separater Vertrag abzuschließen. Da die Vergütungsmodalitäten zwischen diesen Vertragspartner vereinbart und abgewickelt werden, sind diese Kosten nicht in den Nebenkosten der ÖWG Jena eG enthalten.

Welche Heizungsart hat mein Haus?

Die Örtlichen Wohnungsgenossenschaft Jena eG hat das Glück, das ein Großteil ihrer Bestände an das Fernwärmenetz der Stadtwerke Jena-Pößneck angeschlossen sind. Lediglich die Bestände der ÖWG Jena eG in Wenigenjena

  • Georg-Weerth-Straße 10 | 12 | 14
  • Georg-Büchner-Straße 16 | 18 | 20
  • Georg-Büchner-Straße 22 | 24 | 26

werden aktuell noch über die Stadtwerke mit Erdgas beheizt.

Im Wohngebiet Wenigenjena wird derzeit in Abstimmung zwischen der Stadt, den Stadtwerken und den Wohnungsunternehmen darüber beraten, wie zukünftig die Wärmeversorgung des Wohngebietes erfolgen soll. Ein Nahwärmenetz für diesen Bereich scheint derzeit am wahrscheinlichsten.

Müssen bei Eheleute bzw. Lebenspartnerschaften beide Personen Mitglied bei der ÖWG Jena eG werden?

Nein

Grundsätzlich gilt, dass Wohnungsnutzer und somit Vertragspartner bei der ÖWG Jena eG nur werden kann, wer Mitglied bei der Genossenschaft ist, wobei nur eine Person die zusätzlichen Anteile für die Nutzung einer genossenschaftlichen Wohnung zeichnen muss.

Ein Zwang, dass beide Personen einer Ehe bzw. Lebenspartnerschaft in den Vertrag aufgenommen werden, besteht seitens der ÖWG nicht. Dies bedeutet aber, dass nur das jeweilige Mitglied Vertragspartner der Genossenschaft ist. Die Ehe- bzw. Lebenspartner werden dann als "Benutzer" und wenn gewünscht auch als "Anschreibenempfänger" im EDV-System geführt.

Unabhängig vom Vertragspartner ist im EDV-System übrigens der "Zahler". Dies kann neben dem Mitglied der Ehe- bzw. Lebenspartner oder auch eine andere Dritte Person sein, welche nicht in der Wohnung leben muss.

Ich würde gern einen Nutzungsvertrag mit der ÖWG abschließen. Was sind die nächsten Schritte?

1. - Übersendung der notwendigen Unterlagen

2. - Prüfung und Aufnahme in die ÖWG Jena eG

3. - Überweisung der notwendigen Anteile

4. - Unterzeichnung des Vertrages

5. - Übergabe der Wohnung

6. - Einzug