Aus leider immer wieder gegebenem Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass Sperrmüll, der für die Abholung durch den Kommunalservice Jena vorgesehen ist, frühestens am Abend vor dem Abholtermin in den öffentlichen Bereich abgestellt werden darf.
Sperrmüll, der tage- zum Teil sogar wochenlang an Müllplätzen, Grünflächen, Fußwegen oder sogar auf Stellplätzen lagert, führt dazu, dass das Wohnumfeld einen unordentlichen Eindruck hinterläßt und somit der gesamte Wohnungsbestand in Mitleidenschaft gezogen wird.
Die ÖWG wird zukünftig genau darauf achten, wann Sperrmüll dauerhaft im Außenbereich abgestellt ist und wird im im schlimmsten Fall die sofortige Entsorgung beauftragen, wobei der entsprechende Nutzer, welcher sich von seinem Sperrmüll zu Lasten der Gemeinschaft befreit hat, die anfallenden Kosten in Rechnung gestellt bekommt.
Beauftragung der Entsorgung:
Die Entsorgung des Sperrmülls ist leicht über den KSJ möglich. Eine entsprechende Anleitung zur Bestellung der Abfuhr finden Sie in unserem Downloadbereich.
Die Beauftragung selbst können Sie im Onlineformular des ksj vornehmen.
Ihr Team der ÖWG Jena eG