Wohngeld bzw. Mietzuschuss

Fragen und Antworten zum Wohngeldantrag

Habe ich Anspruch auf Wohngeld?

Ob Sie überhaupt und wenn "Ja" in welcher Höhe Sie Anspruch auf Wohngeld haben, können Sie sich im Wohngeldrechner des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtwentwicklung und Bauwesen schnell und (relativ) einfach errechnen lassen.

Wo erhalte ich den Antrag auf Wohngeld?

Formulare können Sie an folgenden Standorten der Stadt Jena erhalten:

Bürgeramt Jena
Löbdergraben 12 | 07743 Jena
Stadtverwaltung Jena
Stadtrodaer Straße 1 | 07749 Jena

Einfacher ist aber der Download von unserer Internetseite. Im Downloadbereich des Internetauftrittes der ÖWG Jena eG finden Sie neben vielen anderne Unterlagen auch

Welche Fristen für die Beantragung muss ich beachten?

Keine

Es ist aber zu beachten, dass der Antrag grundsätzlich erst vom dem 01. des Monates bewilligt wird und somit ein Zahlungsanspruch besteht, in dem der Antrag gestellt worden ist.

Wenn Sie also anspruchberechtigt sind, sollten Sie nicht warten, sondern den Antrag unverzüglich stellen.

Welche Unterlagen muss ich den Wohngeldantrag beilegen?

Einkommensnachweise

für alle zum Haushalt rechnenden Personen. Beispielsweise:

  • Verdienstbescheinigung
    • Lohn
    • Gehalt
    • Nebenjob
    • u. s. w.
  • Rentenbescheid, Pensionsbescheid
  • Bescheid über Grundsicherung nach SGB XII vom Sozialamt
  • Nachweis über Einkünfte aus Gewerbebetrieb und selbständige Tätigkeit
    • Einkommensteuerbescheid
    • Privatentnahmen
    • Summen- und Saldenlisten
    • die Prognose für das kommende Geschäftsjahr
    • Gewinn- und Verlustrechnung für das abgelaufene Geschäftsjahr
  • Nachweis über Arbeitslosengeld I, Arbeitslosengeld II

Bei Familien mit Kindern zusätzlich:

  • Kindergeldzuschlag – Bescheid
  • Kindergeld / Einstellungsbescheid über 25 Jahre
  • Unterhaltsberechnung vom Fachdienst Jugendhilfe
  • bei Wechselmodell - Betreuungsvereinbarung beider Elternteile mit Unterschriften mit Kopie der Personalausweise
  • Art und Höhe erhaltener Unterhaltsleistungen (z.B. eigenes Kindergeld)
    • Zahlungsnachweis der letzten 6 Monate
  • Bescheid Unterhaltsvorschuss (UVG)
    • 3 Zahlungseingänge auf Kontoauszügen

Sonstige Einnahmen & Ausgaben

Des Weiteren müssen Unterlagen zu weiteren Einnahmen und Ausgaben mit übergeben werden. Dies wären beispielsweise:

  • Nachweis der Aufwendungen aufgrund gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen
    • Zahlungsnachweis mindestens 12 Monate
  • Nachweis über Mutterschaftsgeld (Nachweis von Arbeitgeber und Krankenkasse)
  • Elterngeld
  • Nachweis über Ausbildungsvergütung
    • Lehrvertrag
    • Lohn- oder Gehaltsnachweis
  • letzter bzw. aktueller Bescheid über Ausbildungsförderung
    • BAföG
    • BAB
  • Ablehnungsbescheid Ausbildungsförderung
    • BAföG
    • BAB
  • Studienkredit Vertrag
    • 3 Zahlungseingänge auf Kontoauszügen
  • Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
    • Steuerbescheid
  • Nachweis über Zinsen aus Sparguthaben aller vorhandenen Konten und Bausparverträgen
  • Dividenden
  • Nachweis über Urlaubs- und Weihnachtsgeld / Jahressonderzahlungen
  • Sachbezüge (sind Einnahmen, die nicht in Geldform bestehen)
  • Nachweis Krankenversicherung
    • Zahlungsnachweis anhand von Kontoauszügen
  • Nachweis Rentenversicherung
    • Police
    • Zahlungsnachweis anhand von Kontoauszügen
  • Bescheid Kindertagesstätten-Gebühr
    • 3 Zahlungseingänge auf Kontoauszügen

Unterlagen zum Nutzungs- bzw. Mietverhältnis

Miet- oder Nutzungsvertrag (bei Erstantrag und Umzug)

  • aktuelle Betriebskostenabrechnung (komplett)
  • Nachweis über die Zahlung der Nutzungsgebühr bzw. Miete
  • Vertrag Kabelanschluss
  • Nachweis über Untervermietung / Untermietvertrag
  • Genehmigung zur Untervermietung seitens der ÖWG Jena eG

Was muss ich mit dem ausgefüllten Antrag sowie die Nachweiskopien tun?

Der Anrag muss beim Team Wohngeld abgegeben werden.

Kontaktdaten:

Anschrift: Stadtrodaer Straße 1
07749 Jena
E-Mail:
Telefon: +49 3641 49-4601

Öffnungszeiten:

Montag - Mittwoch 08:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 UHr

Kleiner Tipp:

Eine persönliche Abgabe (bzw. durch eine bevollmächtigte Person mit Vollmacht); des Antrages dient dazu, bestehende Unklarheiten sofort zu klären, um kurzfristige Bearbeitungszeiten zu sichern!

Online-Service
Online-Serviceleistungen der ÖWG finden Sie unter nachfolgendem Link.
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Infos zur ÖWG
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