Ob Sie überhaupt und wenn "Ja" in welcher Höhe Sie Anspruch auf Wohngeld haben, können Sie sich im Wohngeldrechner des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtwentwicklung und Bauwesen schnell und (relativ) einfach errechnen lassen.
Formulare können Sie an folgenden Standorten der Stadt Jena erhalten:
Bürgeramt Jena Löbdergraben 12 | 07743 Jena |
Stadtverwaltung Jena Stadtrodaer Straße 1 | 07749 Jena |
Einfacher ist aber der Download von unserer Internetseite. Im Downloadbereich des Internetauftrittes der ÖWG Jena eG finden Sie neben vielen anderne Unterlagen auch
Es ist aber zu beachten, dass der Antrag grundsätzlich erst vom dem 01. des Monates bewilligt wird und somit ein Zahlungsanspruch besteht, in dem der Antrag gestellt worden ist.
Wenn Sie also anspruchberechtigt sind, sollten Sie nicht warten, sondern den Antrag unverzüglich stellen.
für alle zum Haushalt rechnenden Personen. Beispielsweise:
Bei Familien mit Kindern zusätzlich:
Des Weiteren müssen Unterlagen zu weiteren Einnahmen und Ausgaben mit übergeben werden. Dies wären beispielsweise:
Miet- oder Nutzungsvertrag (bei Erstantrag und Umzug)
Der Anrag muss beim Team Wohngeld abgegeben werden.
Kontaktdaten: |
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Anschrift: | Stadtrodaer Straße 1 07749 Jena |
E-Mail: | fd-soziales@jena.de |
Telefon: | +49 3641 49-4601 |
Öffnungszeiten: |
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Montag - Mittwoch | 08:00 - 16:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 - 17:00 Uhr |
Freitag | 08:00 - 13:00 UHr |
Kleiner Tipp:
Eine persönliche Abgabe (bzw. durch eine bevollmächtigte Person mit Vollmacht); des Antrages dient dazu, bestehende Unklarheiten sofort zu klären, um kurzfristige Bearbeitungszeiten zu sichern!